Kosten & Abrechnung
Kosten & Abrechnung
Einfach und transparent: Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse den monatlichen Betrag von 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Summe wird nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Das bedeutet, die Pflegekasse übernimmt damit die Kosten für anerkannte Anbieter wie mich. Er kann sogar angespart werden, wenn er in einem Monat nicht vollständig verbraucht wurde.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzliche Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt zur Verfügung (bis zu 3539 €/ Jahr). Diese können Sie ganz flexibel nutzen, wenn die Pflegeperson eine Auszeit benötigt. Zudem können bis zu 40% der gesetzlichen Pflegesachleistungen flexibel umgewidmet werden, sofern diese nicht anderweitig (z.B. Pflegedienst) ausgeschöpft werden.
Direkte Abrechnung mit der Kasse: Damit Sie keinen bürokratischen Aufwand haben, arbeite ich mit einer Abtretungserklärung. Das bedeutet: Ich rechne meine Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab - Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Alles aus einer Hand: Ich berate Sie gerne dazu, wie wir das Entlastungsbudget und den monatlichen Entlastungsbetrag am besten für Ihren Bedarf kombinieren.
Stundensatz: Mein Honorar beträgt 41 € pro Stunde, wobei Einsätze ab einer Mindestdauer von einer Stunde gebucht werden können.
Fahrtkosten: Ab dem 01. August 2026 werden für die anfallenden Fahrtwege 0,20€ pro Kilometer berechnet. Diese Fahrtkosten werden im Regelfall über die Pflegekasse erstattet.